0802
MachtFrage 214
Advocatus Diaboli fragt:
Wie war das bisher mit
Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe?
War und bleibt "Arbeitslosengeld"
nicht die Geldleistung, die die
Arbeitslosenversicherung für eine fest begrenzte
Dauer auszahlt, und für die der Versicherungsnehmer
Beiträge eingezahlt hat? Wurde vor Auszahlung nicht
bisher vom Arbeitsamt festgestellt (Formulare,
Belege) , ob und wieviel für den VN eingezahlt
worden war? Wer prüft das jetzt? Das Amt ist weg!
Prüfen das jetzt die privaten Agenturen? Wer haftet?
Zahlte die Arbweitsverwaltung die "Arbeitslosenhilfe"
nicht erst im Anschluß an die Versicherungsleistung
an Langzeitarbeitslose, die nach Ausschöpfung der
Versicherungsleistung weiterhin ohne Erwerbsarbeit
waren?
Wenn die Versicherung nach abgelaufen ist, stammt das
Geld dann nicht aus der "öffentlichen
Hand", die dafür schon seit Jahren Schulden
aufgenommen hat und immer mehr Zinsen zahlt?
Wurde die "Sozialhilfe"
nicht vom Bund gesetzlich als
Mindestunterhalt für nachweislich "Bedürftige
ohne Erwerbseinkommen" beschlossen? War es nicht
clever, hier die Gemeinden als zahlende
öffentliche Hand zu bestimmen?
Bisher war klar:
Arbeislosengeld =
Versicherungsleistung mit Rechtsanspruch!
Arbeitslosenhilfe =
Hilfsleistung der "öffentlichen Hand"
(Bund) mit moralischer Verpflichtung
Sozialhilfe = Hilfsleistung
der "öffentlichen Hand" (Gemeinden) mit
moralischer Verpflichtung
Advocatus.Diaboli.info fragt:
Ist "Arbeitslosengeld II " nicht die
neueste, gefährlichste Mogelpackung von Herrn Hartz?
Wäre "Arbeitslosenhilfe II" nicht
ehrlicher gewesen? Wollte man bewußt, den
Unterschied verwischen? Hätten sonst sogar die
einsichtige Fraktion der Gewerkschafer nicht
mitgemacht? Schreien die Verbraucherschützer bei
jedem andern Etikettenschwindel auf?
Wurde der Unterschied in den Medien
schon immer verwischt? Absicht?
Warum machen die sonst so kritischen Journalisten den
Schwindel mit? Anstatt für mehr Transparenz zu
sorgen?
"Darf Advocatus Diaboli solche Fragen stellen? Hätte nicht
jeder die Macht dazu?"